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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1987 - 7 A 21/87   

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OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1987 - 7 A 21/87 (https://dejure.org/1987,2432)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.11.1987 - 7 A 21/87 (https://dejure.org/1987,2432)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. November 1987 - 7 A 21/87 (https://dejure.org/1987,2432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Zuwendungsbescheides für die Anschaffung von zwei Gelenkomnibussen mit Schallschutzeinrichtungen; Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage der Rücknahme eines Zuwendungsbescheides nach Haushaltsrecht; Materielle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1808 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 448
  • DVBl 1988, 455
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68

    Keine Einrede der Entreicherung bei Anspruch des Bundes gegen Gemeinde

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1987 - 7 A 21/87
    Insofern hat eine Gemeinde, die zu Unrecht öffentliche Mittel erhalten hat, Pflichten von stärkerer Bindungskraft als ein privater Bürger, der nicht in gleicher Weise dem Gemeinwohl und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verpflichtet ist; sie kann sich bei einem Konflikt zwischen ihren finanziellen Belangen und jenen das öffentliche Interesse an einer Rücknahme eines rechtswidrigen Zuwendungsbescheides begründenden Prinzipien grundsätzlich nicht auf Vertrauensschutz berufen (vgl. BVerwGE 23, 25/30 f.; 36, 108/114; 60, 208/211).

    Abgesehen davon kommt eine entsprechende Anwendung des § 818 Abs. 3 BGB zugunsten der Klägerin schon deshalb nicht in Betracht, weil sich Gemeinden wegen ihrer bereits erwähnten Bindung an das Gemeinwohl und den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gegenüber einem Anspruch auf Erstattung irrtümlich gewährter öffentlich-rechtlicher Leistungen grundsätzlich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen können (vgl. BVerwGE 36, 108/114; 60, 208/211).

  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1987 - 7 A 21/87
    Insofern hat eine Gemeinde, die zu Unrecht öffentliche Mittel erhalten hat, Pflichten von stärkerer Bindungskraft als ein privater Bürger, der nicht in gleicher Weise dem Gemeinwohl und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verpflichtet ist; sie kann sich bei einem Konflikt zwischen ihren finanziellen Belangen und jenen das öffentliche Interesse an einer Rücknahme eines rechtswidrigen Zuwendungsbescheides begründenden Prinzipien grundsätzlich nicht auf Vertrauensschutz berufen (vgl. BVerwGE 23, 25/30 f.; 36, 108/114; 60, 208/211).

    Abgesehen davon kommt eine entsprechende Anwendung des § 818 Abs. 3 BGB zugunsten der Klägerin schon deshalb nicht in Betracht, weil sich Gemeinden wegen ihrer bereits erwähnten Bindung an das Gemeinwohl und den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gegenüber einem Anspruch auf Erstattung irrtümlich gewährter öffentlich-rechtlicher Leistungen grundsätzlich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen können (vgl. BVerwGE 36, 108/114; 60, 208/211).

  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1987 - 7 A 21/87
    Die Zweifel der Klägerin an der Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 2 LHG 1984/1985, der einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch bei Rücknahme eines Zuwendungsbescheides normiert und damit zugleich die Bewilligungsbehörde zum Erlaß eines entsprechenden Leistungsbescheides gegenüber dem Begünstigten ermächtigt (vgl. BVerwG NJW 1977, S. 1838/1839; Weides, NJW 1983, S. 841/847), greifen im Ergebnis nicht durch.

    Denn der entsprechende Zuwendungsbescheid vom 16. November 1982 wurde durch den Rückforderungsbescheid vom 29. Juni 1984 bei der gebotenen Auslegung nach dem objektiven Erklärungsinhalt, so wie dieser sich dem Betroffenen darstellt und nach Treu und Glauben verstanden werden darf und muß, zugleich mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, wie sich aus der Bezugnahme auf jenen Zuwendungsbescheid deutlich ergibt und im Widerspruchsbescheid ausdrücklich klargestellt wurde (vgl. BVerwG, NJW 1977, S. 1838; NVwZ 1985, S. 488/489).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1987 - 7 A 21/87
    Ob diese Rechtsprechung im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 GG fortgeführt werden kann und muß, obwohl der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter Inanspruchnahme seiner Kompetenz zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung inzwischen eine andere Auffassung vertreten hat (BVerwGE 70, 356 ff.; dazu vgl. die kritischen Anmerkungen von Kopp, DVBl 1985, S. 525 ff.; Weides, DÖV 1985, S. 431 ff.; Schoch, NVwZ 1985, S. 880 ff.; Hendler, JuS 1985, S. 947 ff.), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1987 - 7 A 21/87
    Abgesehen davon, daß ein gleichgelagerter Fall - Beschaffung des Förderungsgegenstandes bereits vor Antragstellung - weder vorgetragen noch aus den dem Gericht vorliegenden Aktenmaterial ersichtlich ist, wäre eine vom zuständigen Minister weder gebilligte noch zumindest bewußt geduldete Praxis einer Bezirksregierung nicht geeignet, einen stillschweigenden Wandel des Inhalts der nach § 17 Abs. 3 Satz 1 verbindlichen Richtlinien zu belegen (vgl. BVerwGE 52, 193/199).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82

    Ernährungswirtschaft, Denaturierungsprämie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1987 - 7 A 21/87
    Denn der entsprechende Zuwendungsbescheid vom 16. November 1982 wurde durch den Rückforderungsbescheid vom 29. Juni 1984 bei der gebotenen Auslegung nach dem objektiven Erklärungsinhalt, so wie dieser sich dem Betroffenen darstellt und nach Treu und Glauben verstanden werden darf und muß, zugleich mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, wie sich aus der Bezugnahme auf jenen Zuwendungsbescheid deutlich ergibt und im Widerspruchsbescheid ausdrücklich klargestellt wurde (vgl. BVerwG, NJW 1977, S. 1838; NVwZ 1985, S. 488/489).
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1987 - 7 A 21/87
    Insofern hat eine Gemeinde, die zu Unrecht öffentliche Mittel erhalten hat, Pflichten von stärkerer Bindungskraft als ein privater Bürger, der nicht in gleicher Weise dem Gemeinwohl und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verpflichtet ist; sie kann sich bei einem Konflikt zwischen ihren finanziellen Belangen und jenen das öffentliche Interesse an einer Rücknahme eines rechtswidrigen Zuwendungsbescheides begründenden Prinzipien grundsätzlich nicht auf Vertrauensschutz berufen (vgl. BVerwGE 23, 25/30 f.; 36, 108/114; 60, 208/211).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.1984 - 2 A 41/83
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1987 - 7 A 21/87
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, die in Einklang mit Wortlaut, Regelungszusammenhang, Entstehungsgeschichte und Sinngehalt des § 48 Abs. 4 VwVfG steht, ist diese Vorschrift auf derartige Fälle von vornherein nicht anwendbar (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Juli 1983 - 2 A 44/83 - NVwZ 1984, S. 735).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2011 - 2 A 10895/10

    Stadt Mainz muss Finanzhilfen für Verlegung von Versorgungsleitungen - allerdings

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 23, 25 [30]; 27, 215 [217 f.]; 60, 208 [211]), der sich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 17. November 1987 - 7 A 21/87 - (AS 22, 33 [38 f.]) angeschlossen hat, kann sich eine Behörde gegenüber einer anderen nicht auf den in § 48 Abs. 2 VwVfG normierten Vertrauensschutz berufen.
  • VG Trier, 06.04.2018 - 7 K 7497/17

    Preist muss Mittel aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds zurückzahlen

    58 Die den Vertrauensschutz regelnde Vorschrift des § 48 Abs. 2 VwVfG stand der Rücknahme der rechtswidrigen Bescheide nicht entgegen, denn die Klägerin kann sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegenüber dem beklagten Land nicht auf Vertrauensschutz berufen (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. November 1987 - 7 A 21/87 -, juris; zu Verwaltungsbehörden: BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 1965 - V C 21.64 -, BVerwGE 23, 25-31).
  • VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14

    Schlüsselzuweisung an Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach wegen

    Die Klägerin kann sich gegenüber dem beklagten Land wegen der Bindung an das Gemeinwohl und den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht auf Vertrauensschutz berufen, um den Leistungsansatz nach § 11 Abs. 4 Nr. 2 LFAG für das Haushaltsjahr 2013 zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1980 - 5 C 11/78 -, juris, Rn. 24 m. w. Nachw.; Urteil vom 17. September 1970 - II C 48/68 -, BVerwGE 36, 108 ff. und juris, Rn. 42; OVG RP, Urteil vom 17. November 1987 -7 A 21/87 -, AS 22, 39 [41]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 11649/93

    Kassenkredite der Verbandsgemeinde; Fehlbeträge bei Haushaltswirtschaft;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17. November 1987, AS 22, 33 = NVwZ 1988, 448, DVBl 1988, 455; DÖV 1988, 309) gilt für Finanzausgleichsmittel nach § 5 Abs. 3 i.V.m. §§ 6 bis 17 Finanzausgleichsgesetz - FAG -, zu denen die hier streitigen Bedarfszuweisungen im Falle eines unausgeglichenen Haushalts gehören, daß den Richtlinien nicht entsprechende Zuwendungen wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Gesetzes rechtswidrig sind und Gemeinden sich gegenüber der Rücknahme eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheides und dem dadurch ausgelösten Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht gewährten Zuwendung weder auf Vertrauensschutz (§ 48 Abs. 2 VwVfG) noch auf den Wegfall der Bereicherung (§ 6 Abs. 2, Abs. 3 Landeshaushaltsgesetz) berufen können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1988 - 7 A 29/88

    Bedingungen für staatliche finanzielle Förderung eines Gemeindevorhabens

    Eine ohne solche Richtlinien oder unter Abweichung hiervon erfolgte Bewilligung zweckgebundener Finanzzuweisungen ist mit dieser gesetzlichen Regelung unvereinbar (vgl. Urteil des Senats vom 17. November 1987 7 A 21/87 -, NVwZ 1988, S. 448).
  • VG Köln, 01.10.2002 - 3 K 2718/97

    Allgemeinen öffentlich- rechtlichen Erstattungsanspruch ; Anspruch auf Gewährung

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 17.11.1987 - 7 A 21/87 -, NVwZ 1988, 448.
  • VG Augsburg, 18.05.2010 - Au 3 K 09.1345

    Rückforderung einer Zuwendung im Straßenbau; auflösende Bedingung; Jahresfrist

    Eine Ausnahme ist allenfalls in Fällen anzuerkennen, in denen die öffentlich-rechtliche Körperschaft bzw. Behörde durch die mit der angefochtenen Entscheidung verbundener Rückerstattungsverpflichtung nach Art. 49 a Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG in ihrer wirtschaftlichen Existenz und ihrer wirtschaftlichen Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben ernstlich gefährdet ist (vgl. zum Ganzen BVerwGE 60, 211 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 17.11.1987, NVwZ 1988, 448 ff.).
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